Mit der Einführung von Qualifikationshierarchien werden Mitarbeitende automatisch für darunterliegende Qualifikationsanforderungen mit qualifiziert, wenn sie höhere Qualifikationen besitzen. Dies verhindert ineffiziente Planungsprozesse und Engpässe.
Die Qualifikationshierarchien gelten für folgende Qualifikationen:
Führerscheine:
- PKW-Führerschein BE wird als PKW-Führerschein B angesehen.
- Tf-Führerschein Klasse B wird als Tf-Führerschein Klasse B1 und B2 angesehen.
- VDV 753 Kl. 3 wird als VDV 753 Kl. 2 und Kl. 1 angesehen.
- Der Tf-Führerschein Klasse B wird als VDV 753 Kl.3, VDV 753 Kl. 2 und VDV 753 Kl. 1 angesehen.
- Der Tf-Führerschein Klasse B1 wird als VDV 753 Kl.3, VDV 753 Kl. 2 und VDV 753 Kl. 1 angesehen.
- Der Tf-Führerschein Klasse B2 wird als VDV 753 Kl.3, VDV 753 Kl. 2 und VDV 753 Kl. 1 angesehen.
- Der Tf-Führerschein Klasse A wird als VDV 753 Kl. 1 angesehen.
- Der CH-Führerausweis Kat. B wird als CH-Führerausweis Kat. B 100, CH-Führerausweis Kat. B 80, CH-Führerausweis Kat. B 60, CH-Führerausweis Kat. A und CH-Führerausweis Kat. A 40 angesehen.
- Der CH-Führerausweis Kat. Bi wird als CH-Führerausweis Kat. Ai und CH-Führerausweis Kat. Ai 40 angesehen.
Zertifikate:
- Prüfer für Güterwagen Stufe 4 wird als Prüfer für Güterwagen Stufe 3, Stufe 2 und Stufe 1 angesehen.
- LZB+CIR-ELKE wird als LZB angesehen.
Medizinische Untersuchung:
- Atemschutzträger Gruppe 3 (G 26.3) wird als Atemschutzträger Gruppe 2 (G 26.2) und Gruppe 1 (G 26.1) angesehen.
Regelmäßige Fortbildung (RFU):
- LZB CE wird als LZB angesehen.
Diese Änderungen erleichtern die Planung und Zuweisung von Schichten erheblich, indem qualifiziertes Personal effizienter eingesetzt wird.