Verpflegungsmehraufwendungen erfassen

WILSON. kann nun für dich automatisiert die deutschen Verpflegungsmehraufwendungen aller Mitarbeiternden erfassen und macht damit deine Lohnabrechnung noch schneller. Die Aufwendungen werden automatisch erfasst und mit Hilfe des Lohndatenexports direkt an deinen Lohndatenanbieter (Datev, SAP HR, Sage..) übertragen.

Voraussetzungen

  • Du hast das Feature Wilson.Payroll gebucht.
  • Du zahlst die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflegungsmehraufwendungen aus.
  • Deine Mitarbeitenden erfassen an jedem auswärtigen Kalendertag eine Schicht.

Limitationen: WILSON. zahlt nur die deutschen Aufwendungen aus, auch wenn deine Schicht ins Ausland geht.

Wie funktioniert es genau?

Schritt 1: Planung

Du planst wie gewohnt deinen Mitarbeitenden Schichten und disponierst diese. Die Verpflegungsmehraufwendungen werden automatisch eingepflegt.

Schritt 2: Erfassung

Deine Mitarbeitenden können am Ende jeder Schicht die übernommenen Mahlzeiten erfassen.

Schritt 3: Prüfung

Du akzeptierst Schichten wie immer im Arbeitszeitmanagement. Auf der Schichtdetailseite kannst du nun zusätzlich die eingetragenen Mahlzeiten sehen und diese bei Bedarf anpassen.

Nachdem die Schicht akzeptiert wurde, kannst du die automatischen Aufwendungen auf der Arbeitszeitübersicht des jeweiligen Mitarbeitenden in der Spalte "Per diem" oder "VMA"  erkennen.

 

Nachfolgend werden diese Daten wie gewohnt Teil des Stundenzettels oder des Lohndatenexports.

Wann entsteht eine Reise? 

Eine Dienstreise entsteht, wenn der Mitarbeitende während der Schicht seinen Heimatstandort verlässt. Dieser ist entweder der Standort der Unternehmenseinheit oder der Heimatstandort des Mitarbeiters. 

Wichtig:

  • Zu prüfende Reise = Innerhalb der Schicht ein Ort, der ungleich dem Heimatstandort ist.
  • Heimatstandort = Immer, wenn der Ort HOME gesetzt ist, oder am Heimatstandort des Mitarbeiters. Wenn der Wert nicht gesetzt sind, wird der Standort der Organisationseinheit als Heimatstandort angenommen.

Welche Verflegungspauschalen gibt es?

Kleine Verpflegungspauschale: Wird ausgezahlt, wenn der Mitarbeitende mehr als 8 Stunden außerhalb der Tätigkeitsstätte ist oder die Schicht außerhalb der Tätigkeitsstätte beginnt oder endet und er nicht die große Verpflegungspauschale erhält.

Große Verpflegungspauschale: Wird ausgezahlt, wenn der Mitarbeitende einen gesamten Kalendertag außerhalb des Heimatstandortes ist.

Abzüge für Frühstück/Mahlzeiten: Die Pauschalen können bei übernommenen Mahlzeiten reduziert werden. Der Mitarbeitende gibt dies über die mobile App an. Pro Tag und Schicht kann nur einmalig Frühstück, Mittagessen und Abendessen abgerechnet werden.